Schadensersatz-Rechtsschutz
Sie möchten eigene Schadensersatzansprüche im privaten Bereich durchsetzen – z. B. Schmerzensgeld. Versicherungsschutz besteht auch für die Durchsetzung von Schadensersatz- und vorbeugenden Unterlassungsansprüchen im privaten Bereich wegen
- der Schädigung der Online-Reputation durch die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts,
- Identitätsmissbrauchs und
- Missbrauch von Zahlungsmitteln.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Sie wollen Ihre rechtlichen Interessen aus Verträgen des täglichen Lebens durchsetzen – z. B. aus Kauf-, Werk- oder Reparaturverträgen. Es besteht weltweiter Rechtsschutz für Verträge, die Sie online abgeschlossen haben.
Steuer-Rechtsschutz
Ihr Versicherungsschutz gilt für gerichtliche Auseinandersetzungen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten – z. B. wegen der Einkommenssteuer.
Sozial-Rechtsschutz
Sie möchten Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten wahrnehmen. Etwa, wenn die Krankenkasse Ihre Behandlungskosten nicht anerkannt hat. Oder es Streit um die Höhe Ihres Arbeitslosengelds gibt.
Verwaltungs-Rechtsschutz
Sie haben Streit vor deutschen Verwaltungsgerichten – z. B. mit der Stadt oder Gemeinde wegen eines Kindergartenplatzes.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Sie möchten sich in Disziplinar- und Standes-Rechtsverfahren verteidigen.
Straf-Rechtsschutz
Ihnen wird vorgeworfen, fahrlässig eine Straftat begangen zu haben. Dagegen müssen Sie sich verteidigen – z. B. gegen den Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Sie möchten sich gegen den Vorwurf verteidigen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Etwa gegen einen Bußgeldbescheid, weil Sie die winterliche Streupflicht versäumt haben.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Sie benötigen ein erstes Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt – z. B. nach einer Trennung, Scheidung oder Erbschaft. Das gilt auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften.
Rechtsschutz für Betreuungsverfahren
Es liegt eine Betreuungsanordnung vor, gegen die Sie sich wehren möchten. Etwa, wenn ein Betreuer bestellt oder eine Heimunterbringung angeordnet werden soll.
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Sie wurden Opfer einer Gewaltstraftat und möchten im Verfahren gegen den Täter als Nebenkläger vor Gericht auftreten – z. B. bei Stalking.
Beratungs-Rechtsschutz im Urheberrecht
Ihnen wird vorgeworfen, bei der privaten Internetnutzung gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben. Gegen diesen Vorwurf möchten Sie sich wehren. In diesem Fall ist das erste Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt je Kalenderjahr versichert.
Cyber-Angriff/Cyber-Mobbing
Als Betroffener einer Cyber-Attacke oder von Cyber-Mobbing sind Sie wie folgt geschützt:
- Über den allgemeinen Schadensersatz-Rechtsschutz
- Über den Vertrags-Rechtsschutz
- Über den Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht auch für die Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Daten bzw. Medien (z. B. im Internet, in einem Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messengerdiensten) begangen wurden. Voraussetzung ist, dass Sie oder eine mitversicherte Person als Opfer der Straftat betroffen ist. Sie haben Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts zur Erstattung einer Strafanzeige.